Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von privaten Krankenversicherungen zumeist übernommen.
Da es jedoch große Unterschiede hinsichtlich der vertraglichen Bestimmungen und Tarife gibt, sollten Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung erkundigen, in welchem Umfang die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in Ihrem Fall übernommen werden.
In der Regel ist vor Therapiebeginn zunächst auch ein Antrag auf Kostenübernahme bei der privaten Krankenkasse zu stellen. Die Formulare hierfür erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer Versicherung.
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gern können Sie sich mit Fragen zu meinem psychotherapeutischen Angebot oder zur Antragstellung auch persönlich an mich wenden.
Beihilfeberechtigte haben in der Regel Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die psychotherapeutische Behandlung ist jedoch antragspflichtig. Unterlagen zur Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
Darüber hinaus sollten Sie die Bedingungen Ihrer privaten Zusatzversicherung für eine Erstattung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen erfragen, da es hier Unterschiede bei den privaten Versicherungen gibt.
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gern können Sie sich mit Fragen zu meinem psychotherapeutischen Angebot oder zur Antragstellung auch persönlich an mich wenden.
Da ich eine Privatpraxis führe, kann ich nicht direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen.
In begründeten Einzelfällen (bei Nachweis einer unzumutbar langen Wartezeit auf einen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Vertragspsychotherapeuten) ist jedoch nach § 13 Absatz 3 SGB V eine Erstattung der Kosten für ambulante Psychotherapie seitens der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möglich (außervertragliche Psychotherapie).
Da ambulante Psychotherapie eine antragspflichtige Leistung ist, ist vor Therapiebeginn ein Antrag bei der GKV zu stellen. Zur Klärung von Fragen zum Kostenerstattungsverfahren können Sie sich gern auch persönlich an mich wenden.
Mein Honorar richtet sich bei Behandlungen im Kostenerstattungsverfahren nach dem jeweils aktuell gültigen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten für psychotherapeutische Leistungen selbst zu übernehmen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie sich um die Formalitäten im Umgang mit Ihrer Versicherung nicht kümmern oder Beitragserhöhungen bei einem eventuellen späteren Wechsel der privaten Krankenversicherung vermeiden möchten. Gerade bei kürzeren ambulanten Behandlungen kann es dann kostengünstiger sein, die Behandlungskosten selbst zu übernehmen.
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Meine Honorare für eine systemische Beratung oder ein Coaching richten sich nach Art und Umfang der Leistungen und werden im Einzelfall ausgehandelt. Sie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Mit Fragen zu meinen Angeboten im Bereich Beratung / Coaching können Sie sich gern auch persönlich an mich wenden.